Artenhilfsprogramm


Für eine biologische Vielfalt


Artenhilfsprogramm

Viele Amphibien- und Reptilienarten, wie die Rotbauchunke, Kreuzkröte, der Laubfrosch oder die Zauneidechse, sind auch in Schleswig-Holstein stark gefährdet. Die Lebensräume dieser Tiere gehen aus vielfältigen Gründen immer weiter zurück.

Viele Populationen sind bereits so geschwächt, dass sie sich nicht alleine in neue geeignete Lebensräume ausbreiten können, daher ist es notwendig den Tieren eine Starthilfe zu geben. Dazu werden die Eier der Tiere unter kontrollierten Bedingungen aufgezogen, so dass es keine Verluste gibt wie in der Natur durch Prädation oder beispielsweise das Austrocknen von Kleingewässern.

Um bestehende Vorkommen zu fördern, werden im Rahmen des Artenhilfsprogrammes des Kreises Schleswig-Flensburg Jungtiere dieser Arten aufgezogen und in geeigneten neuen Lebensräumen ausgesetzt. Dafür werden Laichballen gesammelt und unter optimalen Bedingungen in Aufzuchtbecken aufgezogen. Auf diese Weise überleben nahezu alle Kaulquappen, bis sie die Entwicklung zum erwachsenen Tier abgeschlossen haben. Es werden ausschließlich Laichballen aus Lebensräumen entnommen, die über eine stabile und große Population verfügen. Eine Population bezeichnet die Anzahl der Tiere einer Art in einem bestimmten Gebiet.

Wenn die Kaulquappen in den Aufzuchtbecken ihre Verwandlung zum erwachsenen Tier abgeschlossen haben, werden die Jungtiere wieder in die Natur entlassen. Solch gezielte Artenhilfsmaßnahmen machen jedoch nur Sinn, wenn die aufgezogenen Amphibien in Lebensräume ausgesetzt werden, die die Möglichkeit für die zukünftige Bildung einer ausreichend großen Population bieten. Ziel ist die Bildung von Amphibienvorkommen, die sich auf Dauer selbst erhalten. Die Voraussetzungen dafür sind ausreichend große Lebensräume, die untereinander verbunden sind und geeignete Lebensbedingungen für die entsprechenden Arten bieten. Die Ansprüche sind vielseitig und beziehen sich z. B. auf Landschaftsstruktur, Nahrungsvorkommen und Jagdreviere, Paarungsflächen sowie Überwinterungsquartiere.

 

Wussten Sie schon?

Die Aufzucht des Laichs von allen Fröschen und Kröten kann nur durch Experten erfolgen und bedarf einer Genehmigung vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume. Das private Entnehmen von Laich aus der Natur ist gesetzlich verboten und wird teils mit hohen Strafen geahndet.