Die Schirmarten des Integrierten Umweltprogrammes des Kreises Schleswig-Flensburg bezeichnen neun bewusst ausgewählte Tierarten, die Vertreter bestimmter Lebensgemeinschaften oder Lebensräume darstellen. Diese Schirmarten kommen nur dauerhaft sowie in ausreichender Anzahl in einem entsprechenden Lebensraum vor, wenn dieser ausreichend groß ist und vielfältige Lebensbedingungen bietet. Das Vorkommen von Schirmarten weist somit gleichzeitig darauf hin, dass viele andere Arten ebenfalls geeignete Bedingungen vorfinden. Damit repräsentieren Schirmarten ganze Artengemeinschaften. Es ist wichtig zu wissen, dass nicht alle Schirmarten des Integrierten Umweltprogrammes in ein und demselben Lebensraum vorkommen. Jede einzelne Schirmart steht für ganz spezielle Lebensraumansprüche. Aufgrund dieser hohen Ansprüche an ihren Lebensraum, kann das Vorkommen bzw. die Ansiedlung der Schirmarten nur das Ergebnis einer langfristigen Entwicklung sein. Dazu gehören die Aufwertung, die Neugestaltung sowie der Verbund von Biotopen untereinander. Die Auswahl der neun Schirmarten erfolgte vor dem Hintergrund, die größtmöglichen Synergien und Wirkungen in allen vier Strategien des Integrierten Umweltprogrammes zu erzielen. So tragen Maßnahmen für die Förderung von Schirmarten wie z.B. die Flächenextensivierung und die Neugestaltung von Biotopen auch zum Gewässer-, Klima-, und Bodenschutz bei.
Die Schirmarten sind: